Erklärung zur Barrierefreiheit

Die barrierefreie Nutzbarkeit der Webseiten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ist uns ein wichtiges Anliegen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 217/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV)
in Verbindung mit der
Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.mach-gerechtigkeit.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise mit der BayDiV vereinbar. Wir bemühen uns fortlaufend um den Abbau der bestehenden Barrieren. 

Mit dem Button am linken oberen Bildrand können Sie den Kontrast erhöhen.
Ein Video mit Gebärdensprache und eine Unterseite für die Leichte Sprache werden Anfang des Jahres 2026 auf der Homepage veröffentlicht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmals am 08.03.2021 erstellt und zuletzt am 17.12.2025 aktualisiert. Sie basiert auf einem unabhängigen Test der Stiftung Pfennigparade vom 20.10.2025 nach den Konformitätsstandards BITV 2.0, EN 301549 V3.2.1 und WCAG 2.1 AA.

Einschränkungen in der Barrierefreiheit

Aktuell bestehen insbesondere folgende Barrieren:

1. Die Lesereihenfolge mit dem Screenreader ist nicht an allen Stellen sinnvoll. Teilweise existieren unerreichbare oder nicht bedienbare Steuerelemente bei aktivem Screenreader. 

2. Die visuelle Reihenfolge entspricht teilweise nicht der Reihenfolge bei Tastaturbedienung.

3. Die Inhalte sind nicht an allen Stellen ausreichend kontrastiert. 

4. Untertitel und Audiodeskription sind nicht bei allen Videos verfügbar.

5. Bewegte Inhalte können nicht durchgängig abgeschaltet werden.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.mach-gerechtigkeit.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns per E-Mail an oeffentlichkeitsarbeit@stmj.bayern.de melden

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Prielmayerstraße 7
80335 München
Schreiben Sie uns eine E-Mail an oeffentlichkeitsarbeit@stmj.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie
Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München


E-Mailadresse des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Zur Website des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung