Jetzt bewerben!

Du möchtest die Ausbildung zur Justizfachwirtin oder zum Justizfachwirt machen: eine starke Wahl! Welche Voraussetzungen musst du erfüllen? Wie meldest du dich zum Auswahlverfahren an? Welche beiden Termine musst du dir sofort notieren? Das erfährst du hier:

Ausbildung Justizfachwirt/in: Voraussetzungen

Du möchtest dich für das Auswahlverfahren für eine Ausbildung in der Justiz bewerben? Wir freuen uns! Folgende Voraussetzungen musst du erfüllen:

  • Schulabschluss
    Du machst in diesem oder im nächsten Jahr den Quali oder Mittleren Schulabschluss – oder hast ihn schon in der Tasche. Auch mit Abitur kannst du in die Ausbildung starten.
  • Deutscher oder EU-Pass
    Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit oder:
    Du bist Staatsbürger/in eines EU-Landes oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
    Du hast noch keinen deutschen Pass, aber dein Einbürgerungsverfahren läuft zurzeit? Dann kannst du dich auch bewerben!
Bild im Comic-Stil: ein Schulabschlusszeugnis und ein deutscher Pass.

Deine 3 Schritte zur Ausbildung

Du erfüllst die oben genannten Voraussetzungen? Dann geht’s so weiter:

  1. ANMELDUNG
    Du beantragst bis Anfang Mai 2024 online deine Zulassung zur Auswahlprüfung („Beamtentest Bayern“).
    Als Ausbildungsrichtung wählst du im Online-Antrag: Fachwirt/in in der Justiz (m/w/d).
  2. AUSWAHLPRÜFUNG
    Du nimmst an einem schriftlichen Test teil. Er findet voraussichtlich Anfang Juli 2024 statt.
    Deinen Prüfungsort kannst du aus weit mehr als 100 Orten bayernweit auswählen, du findest also sicher auch einen in deiner Nähe. Wichtig: Es gibt keinen Ersatztermin! Halte dir also auf jeden Fall Anfang Juli 2024 frei.
  3. BEWERBUNGSGESPRÄCH
    Wenn du bestehst und eine ausreichend gute Platzziffer erreichst, wirst du zum Gespräch eingeladen. Und wenn auch hier alles passt: Glückwunsch! Dann startest du im September 2025 deine Ausbildung!
Mehr erfahren & direkt anmelden!

Beim Bayerischen Landespersonalausschuss (LPA) findest du alle wichtigen Infos und den Online-Antrag. Einfach im Menü „Ausbildungsplätze“ auswählen: Ausbildung in der Justiz: Infos zum Auswahlverfahren

Du möchtest dich direkt zur Auswahlprüfung anmelden: Auswahlprüfung: zum Online-Antrag

Wenn du deinen Online-Antrag abgeschickt hast, wird dir sofort deine Bewerber-ID angezeigt. (Wichtig: Wenn du keine Bewerber-ID erhältst, melde dich bitte sofort unter Telefon 089 2306-2900.)

Anfang Juni bekommst du eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Bildschirmfoto: Ausschnitt des Online-Antrags.

Im Online-Antrag wählst du deine Ausbildungsrichtung. Tippe hier auf „Fachwirt/in in der Justiz (m/w/d)".

Die Auswahlprüfung

Die Auswahlprüfung ist ein schriftlicher Test. Er dauert mehrere Stunden. Geprüft werden vor allem:

  • Ausdrucksfähigkeit
  • Logisches Denken
  • Allgemeinbildung
  • Deutsch, Geschichte (Schwerpunkt 20. und 21. Jahrhundert) und Erdkunde
  • Wirtschaft, Recht und Wissen über unsere Demokratie
Eine junge Frau schreibt etwas auf einem Block.

Du kannst dich gut ausdrücken? Du bist fit in Mathe oder Rechnungswesen? Du interessierst dich für Geschichte? Wir drücken dir die Daumen für die Auswahlprüfung: Hier kannst du dich direkt anmelden!

So errechnet sich deine Gesamtnote

  • (deine Schulnote in Deutsch + deine Schulnote in Mathe/Rechnungswesen x 3) : 4
    = dein Schulnotenschnitt
  • (dein Schulnotenschnitt + deine Note der Auswahlprüfung x 2) : 3
    = deine Gesamtnote

Du musst mindestens die Gesamtnote 4,0 erreichen.

Ein Rechenbeispiel:

Du hast in Deutsch eine 2 und in Mathe/Rechnungswesen eine 3. In der Auswahlprüfung schreibst du eine 3.

Deine Deutschnote wird einfach gewertet (2 x 1 = 2), deine Mathenote dreifach (3 x 3 = 9). Beides wird addiert (= 11) und dann durch 4 geteilt. Das ergibt einen Schulnotenschnitt von 2,75.

Dein Schulnotenschnitt wird einfach gewertet (2,75 x 1 = 2,75), die Note der Auswahlprüfung zweifach (3 x 2 = 6). Beides wird addiert (= 8,75).

Dieser Wert ergibt durch 3 geteilt deine Gesamtnote 2,92: bestanden!

Justizfachwirt/in werden: alle Termine!

Hier findest du alle wichtigen Termine rund ums Auswahlverfahren für die Ausbildung zur Justizfachwirtin/zum Justizfachwirt:

Deine Termine auf einen Blick
  • BIS Anfang Mai 2024: online anmelden!
    Direkt zur Online-Anmeldung
  • Anfang Juni 2024 bekommst du deine Anmelde-Bestätigung.
  • Ende Juni 2024 erhältst du deine Einladung zum Auswahlverfahren.
  • Voraussichtlich Anfang JULI 2024: schriftliche Prüfung (vor Ort, in deiner Nähe).
  • Voraussichtlich Anfang September 2024 erfährst du dein Ergebnis. Wenn es gut ausfällt, folgt dein Bewerbungsgespräch.
  • Am 1. September 2025 startet deine Ausbildung!
„Die Ausbildung ist sehr, sehr hochwertig. Die Themen sind so interessant, Vieles ist spannend, aufregend, ich lerne viel fürs Leben. Und man ist in der Justiz unheimlich um den Nachwuchs bemüht. Ich fühle mich hier als Person angekommen und angenommen.“
Anna, angehende Justizfachwirtin (mehr erfahren: zu Annas Bildern & Story )
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